Zugelassene Kontrollstellen
Die unten aufgeführten Kontrollstellen haben mit der ICB einen Vertrag und dürfen die Bio Suisse Kontrollen im Ausland durchführen. Die Kontrollstellen können in denselben Ländern Bio Suisse Kontrollen durchführen, in welchen sie gemäss ihrer Akkreditierung für die EU-Biokontrolle zugelassen sind.
Die Listen, in welchen Ländern die Kontrollstellen zugelassen sind, finden Sie
Für Länder innerhalb der EU/EEA/CH: Control authorities and control bodies in the EU/EEA/CH (1)
Für Länder ausserhalb der EU: Control bodies and authorities for equivalency (2)
Für Kontrollstellen, die auf dem Anhang 4 der Schweizer Bundesverordnung über den Biolandbau stehen: Länderliste (3)
Kontrollstelle | Firmenstandort | Akkreditiert für die in den Listen (1), (2) und/oder (3) aufgeführten Ländern |
Deutschland
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Von ICB nicht für Ägypten und die Ukraine zugelassen
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Die Niederlande
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Von ICB in Ägypten nur eingeschränkt zugelassen
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Von ICB nicht für die Ukraine zugelassen
Von ICB nicht für die Ukraine zugelassen
Von ICB nicht für die Ukraine zugelassen