Zugelassene Kontrollstellen
Die unten aufgeführten Kontrollstellen haben mit ICB AG einen Vertrag und dürfen BIOSUISSE ORGANIC Kontrollen ausserhalb der Schweiz durchführen. Die Kontrollstellen können in denselben Ländern BIOSUISSE ORGANIC Kontrollen durchführen, in welchen sie gemäss ihrer Akkreditierung für die EU Bio (-äquivalente) Kontrollen und Zertifizierung zugelassen sind.
Die Listen, in welchen Ländern die Kontrollstellen zugelassen sind, finden Sie hier:
- für Länder innerhalb der EU/EEA/CH: Control authorities and control bodies in the EU/EEA/CH (1)
- für Länder ausserhalb der EU: Control bodies and authorities in compliance with 2018/848 (2)
- für Kontrollstellen, die im Anhang 2 der Schweizer Bundesverordnung über den Biolandbau stehen: Länderliste (3)
Kontrollstelle | Firmenstandort | Akkreditiert für die in den Listen (1), (2) und/oder (3) aufgeführten Ländern |
Die Niederlande
| Von ICB AG auch für Die Niederlande zugelassen | |
Italien
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Von ICB AG nicht für die Ukraine zugelassen
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Deutschland
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Von ICB AG nicht für Ägypten und die Ukraine zugelassen
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Argentinien
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Von ICB AG nicht für die Ukraine zugelassen
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